Migrationsrecht


Das Migrationsrecht ist der Oberbegriff für alle Fragestellungen des Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrechts.


Ich unterstütze Sie bei allen aufenthaltsrechtlichen Belangen mit der Ausländerbehörde und kämpfe vor Gericht für Ihr dauerhaftes Bleiberecht oder das Ihrer Angehörigen.


In folgenden Bereichen des Migrationsrechts biete ich Beratungen an:

  • Asylverfahren
  • Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung/ Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis
  • Anspruch, Erteilung und Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen sowie deren Verlängerung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Voraussetzungen der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
  • Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sowie der Aufenthaltsbefugnis
  • Aufenthalts- und passrechtliche Vorschriften
  • Begründung und Durchsetzung der Ausreisepflicht/Abschiebungshindernisse
  • Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit/Einbürgerung